Wird die Prüfung in Deutschland anerkannt?
Ja. Deutsche Behörden erkennen Sprachnachweise, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurden, auf Antrag an. Rechtsgrundlage ist § 125 Abs. 3 der Luftpersonalverordnung (LuftPersV); das LBA schreibt dazu: Auf Antrag kann auch ein in einem EU-Mitgliedstaat erworbener Sprachnachweis anerkannt werden. Dafür weisen Sie nach, dass die Prüfstelle zur Abnahme berechtigt ist.
Unsere Prüfungen laufen über die Sprachprüfstelle LTB 112, die von der österreichischen Austro Control GmbH zertifiziert und beaufsichtigt wird; auch unsere Prüfer sind dort gelistet. In der Praxis werden unsere Zertifikate vom LBA und von den Landesluftfahrtbehörden anerkannt.
Welche Behörde ist zuständig?
Das hängt von Ihrer Lizenz ab (§ 5 LuftPersV):
| Lizenz | Zuständige Behörde |
|---|---|
| LAPL, PPL | Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes (z. B. Regierungspräsidium oder Luftamt) |
| CPL, ATPL, MPL | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
| Instrumentenflugberechtigung (IR) | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
Welche Stelle Ihre Lizenz ausgestellt hat, steht auf der Lizenz selbst.
Schritt für Schritt zur Eintragung
- Prüfung ablegen – online, rund 30 Minuten.
- Zertifikat erhalten – innerhalb von 24 Stunden per E-Mail.
- Antrag stellen – beim LBA mit dem Formular „Antrag auf Eintrag eines Sprachenvermerkes“, bei den Landesluftfahrtbehörden mit deren Formular für Lizenzänderungen (in Baden-Württemberg z. B. beim Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Punkt „Erwerb eines Sprachnachweises“).
- Unterlagen beilegen – siehe Liste unten.
- Gebühr zahlen – die Eintragung kostet laut Kostenverordnung (LuftKostV) 15 bis 35 € je Sprache.
- Eintragung – die Behörde trägt Sprache, Level und Gültigkeit in Ihre Lizenz ein.
Diese Unterlagen verlangt das LBA-Formular
- Kopie des Prüfungszeugnisses (Ihr Zertifikat)
- Nachweis, dass die Prüfstelle von einem EU- oder EFTA-Staat berechtigt ist – hier: Zertifizierung von LTB 112 durch die Austro Control GmbH
- Kopie der Anerkennung der Prüfberechtigung des Sprachprüfers
- Kopie Ihrer Lizenz, Vorder- und Rückseite
Die Nachweise zur Prüfstelle und zu Ihrem Prüfer stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung. Die offiziellen Listen der Austro Control (Prüfstellen, Tests, Prüfer) sind zudem öffentlich: austrocontrol.at.
Warum steht GAT nicht auf der Liste des LBA?
Das LBA veröffentlicht Listen der Prüfstellen und Einzelprüfer, die es selbst anerkannt hat. Sprachprüfstellen, die von einer anderen EU-Behörde zertifiziert sind, stehen dort nicht – sie werden über die Anerkennung nach § 125 Abs. 3 LuftPersV berücksichtigt. LTB 112 und unsere Prüfer finden Sie deshalb auf den Listen der Austro Control.
BZF, AZF und ICAO-Level – was braucht man wofür?
BZF I und AZF sind Flugfunkzeugnisse der Bundesnetzagentur. Das ICAO-Level ist davon unabhängig: Es weist Ihre Sprachkompetenz nach und wird in die Pilotenlizenz eingetragen. Für den Sprechfunk auf Englisch brauchen Sie beides. Die Reihenfolge ist frei – Sie können die Sprachprüfung vor oder nach dem BZF bzw. AZF ablegen.
Ausgenommen vom ICAO-Sprachnachweis sind in Deutschland unter anderem Segelflug-, Ballon- und UL-Piloten. Ausländische Vorschriften können aber auch für sie ein Level verlangen – unser Tipp: Lieber ein Level haben, als eines zu brauchen.
Quellen
- § 125 LuftPersV – gesetze-im-internet.de
- § 5 LuftPersV – gesetze-im-internet.de
- LBA: Eintrag von Sprachkenntnissen – lba.de · Antragsformular (PDF)
- Austro Control: Listen der Sprachprüfstellen und Prüfer – austrocontrol.at